E-Rechnung per Gesetz beschlossen

xRechnung eRechnung Pflicht ELO Einführung der E-Rechnungspflicht für den B2B-Bereich Wir möchten Sie über die baldige Einführung der E-Rechnungspflicht für den B2B-Bereich informieren, die ab dem 1. Januar 2025 für viele Unternehmen relevant wird. Diese Pflicht betrifft sämtliche Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen an andere Unternehmen erbringen, sofern beide Parteien ihren Sitz in Deutschland haben. Das bedeutet konkret, dass ab dem 1. Januar 2025 alle betroffenen Unternehmen in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen. Die E-Rechnungspflicht dient als Motor für die Digitalisierung von Unternehmen und ist daher von großer Bedeutung. Um für die Zukunft gerüstet zu sein, ist es ratsam, bereits jetzt mit der Implementierung von digitalen Rechnungsprozessen zu beginnen, um Prozesse zu automatisieren, zu optimieren und zu beschleunigen.

Kurz für Sie das Wichtigste zusammengefasst:

  • das Wachstumschancengesetz wurde verabschiedet und die rechtlichen Rahmenbedingungen der E-Rechnungspflicht definiert.
  • E-Rechnungen sind i.d.R. XRechnungen und ZUGFeRD-Formate ab 2.0.1. (XML oder PDF+XML).
  • Bis 2026 dürfen weiterhin Papierrechnungen statt elektronischer Rechnungen erstellt werden.
  • Ab 2027 dürfen nur noch Papierrechnungen versendet werden, wenn der Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 € war.
  • Ab 2028 gibt es keine Ausnahmen mehr.
  • Der Übertragungsweg ist im Gesetz nicht definiert (Mail / Usb Stick / EDI / CD)
  • Kleinbetragsrechnungen (bis 250 Euro) können weiterhin als "sonstige Rechnungen" übermittelt werden, also beispielsweise in Papierform. Gleiches gilt für Fahrausweise.

 

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